Es werden noch Wetten angenommen, ob der Uropa, der im Rollstuhl sitzt in den letzten Jahren seines Lebens wieder als Wachmann in ein KZ abkommandiert wird oder anderweitig Gelegenheit zur "Beihilfe zum Mord" haben wird.
Nachdem er sich 75 Jahre bewährt hat, soll er sich jetzt nochmal ganz doll bewähren. Was für eine Farce!
Die Verhandlungsfähigkeit von Bruno D. sei ohnehin eingeschränkt gewesen, und die Sorge groß, dass der Schauprozess von daher ohne Urteil ausgehen könnte.
Also hopp, hopp, hopp! Einen noch, wer weiß, ob sich noch einer findet? Die Kerle sterben uns doch einfach weg!
Aber immerhin fand sich doch Gelegenheit, dass jemand mit einer fake-jüdischen Oma, die gar nicht wie behauptet in Stutthof ermordet wurde auftreten konnte, um dem Angeklagten mit großer Geste zu verzeihen... und nun will er aber seine Angaben gegenüber Yad Vashem korrigieren...
Da der Angeklagte verurteilt wurde werden ihm wohl die Prozesskosten auferlegt werden. Als Ersatz-Geldstrafe. Die dürften nicht zu knapp sein, der Prozess lief neun Monate, 40 Nebenkläger, die durch mindestens 14 Anwälten vertreten wurden, dazu Staatsanwalt und die Richter.
Alle haben also prächtig an diesem "Schauprozess" (der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand) verdient.
Bruno D. wird wohl nur einen kleinen Teil dieser erheblichen Kosten berappen können - im Grunde das Erbe seiner Kinder. Bestraft werden also die Kinder stellvertretend für den Vater - obwohl die für die Tätigkeit des Vaters nichts können.
Den großen Rest für diese Show ohne Publikum dürfen wir alle, die Steuerzahler abdrücken.
Es wäre halt für die Angehörigen wichtig, meinte der Staatsanwalt. Hätten die nicht, wie viele andere Opfer bzw. Angehörige auch, ihre Leidensgeschichte im TV erzählen könne, wo sie dann tatsächlich ein großes Publikum gefunden hätten im Ggs. zu einer geschlossenen Verhandlung?
Es gibt auch Opfer und Angehörige, die da ganz anders drüber denken, denen klar ist, worum es eigentlich geht - die dt. Justiz mal schnell noch reinzuwaschen und um die Profilierung von Staatsanwälten.
Mit der symbolischen Bewährungsstrafe ist man dann auch der Problematik der vermutlich nicht mehr vorhandenen Haftfähigkeit aus dem Weg gegangen.