CSC schrieb am 10.10.2022 10:23:
Du solltest den gesamten Artikel lesen bevor Du postest.
Habe ich. Von Vorsatz ist dort aber nicht die Rede, sondern von Inkompetenz was dann eben eher Fahrlässig bzw. grob Fahrlässig ist, um beim Winkeladvokatischen Vokabular zu bleiben. Den Vorsatz hast du als Behauptung bzw. Anschuldigung eingeführt. Vorsätzliches Handeln bedingt allerdings ein Motiv. Und welches sollen die Politiker um die es im Artikel geht gehabt haben? Die Bevölkerung dafür bestrafen, dass sie sie gewählt haben?