was erzaehlst du da? die amtshebung des kanzlers ist moeglich und wurde schon durchgefuehrt. das ist aufgabe des parlamentes:
https://dejure.org/gesetze/GG/67.html
die amtsenthebung des praesis ist in art. 61 gg geregelt und laeuft ueber ein gericht:
https://dejure.org/gesetze/GG/61.html