Der Verdächtige wurde freigelassen. Damit kann man sicher sein, dass er mit dem Verbrechen nichts zu tun hat, das ist eine Mordsache, da sind Fingerabdrücke, Schmauchspuren, und wohl auch DNA-Spuren genommen worden. Selbst wenn er nur in der losesten Verbindung mit Tatverdächtigen gestanden hätte, hätte der Haftrichter die Untersuchungshaft verfügt. Ich kann mir die Sache nur so vorstellen, dass sich der Täter in Richtung Tiergarten abgesetzt hat und der Verfolger ihn verloren hat. Er mag dann geglaubt haben, ihn wiedergefunden zu haben, oder auch die Polizei, und das war ein Irrtum.
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