Subzero schrieb am 04.10.2024 13:18:
Bei Brücken/Straßen wird übrigens über die Normen eine Mindestlebensdauer bei definierter Last vorgegeben. Diese vorrausgesehene Lebensdauer hätte man in den Fünzigern/Sechzigern als Mindesthaltbarkeitsdatum an die Brücke stempeln müssen, damit sie nicht in Vergessenheit gerät.
Insbesondere hätte man vom Jahr der Errichtung an eine jährliche Rücklage für den erforderlichen Neubau ansparen müssen. So manches Bauwerk wäre dann wohl nie entstanden, bzw. die Kommunen hätten so manches "vergiftete Geschenk" dann nicht angenommen.