ist barbarisch und nicht wissenschaftlich zu motivieren. Sie erfüllt einzig den Zweck, die Rachegelüste der Opfer, vertreten durch den Staat, zu befriedigen; es hat sich gezeigt, daß die abschreckende Wirkung (was häufig als Argument herangezogen wird) zu vernachlässigbar ist. Die Todesstrafe ist einer aufgeklärten Gesellschaft nicht würdig.
MfG,KW