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  • GBöttcher

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2017

Ergänzung

Die geltenden Mietobergrenzen für Sozialfälle, das sind Arbeitslose, wie arbeitsunfähige Behinderte, Rentner gleichermaßen, verhindern zuverlässig eine Anmietung von Wohnraum der modernen Standards entsprechen würde, sollte man noch dazu sagen.

Und je begehrter energiesparende Wohnungen auf dem Markt werden, desto unerreichbarer für die Sozialfälle.

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