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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Es steht vollkommen außer Frage das Israel als angegriffene Nation ...

... gemäß dem Völkerrecht das Recht hat, sich zu wehren.

Schließlich beschießen Hamas und Hisbollah kontinuierlich seit Jahrzehnten Israel mit Raketen.

Aufschlussreich ist dabei, dass die Namen der Kläger nicht im Artikel erscheinen, sondern erst in der Verlinkung gesucht werden müssen - und siehe da, die Kläger sind irgendwelche politischen Nobodys.

Und nur weil diese Nobodys das in einer Demokratie verbriefte Recht nutzen, gegen alles Mögliche klagen zu dürfen, heißt das im Gegenzug nicht, dass sie automatisch im Recht sind oder dem Willen der Mehrheit entsprechen.

Und was israelische Kriegsverbrechen betrifft: Bisher gibt es nur Vermutungen, eine Anklage und die Möglichkeit diese Anklage vor Gericht zu vertreten. Mehr nicht.

Und wie jeder wissen sollte: Nur weil es eine Anklage gibt, heißt das noch lange nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommt.

Gibt es israelische Kriegsverbrechen: Mit ziemlicher Sicherheit ja, da es bisher keinen Krieg gegeben hat ohne Kriegsverbrechen, aber nicht alles, was von interessierter Seite als Kriegsverbrechen bezeichnet wird, muss auch eins sein.

Nehmen wir mal das typische Beispiel Krankenhäuser. Krankenhäuser stehen gemäß Kriegsvölkerrecht unter einem sehr starken Schutz. Das Bombardieren eines Krankenhauses ist ohne Zweifel ein Kriegsverbrechen, aber in dem Moment wo auch nur ein bewaffneter Kombattant sich auf dem Krankenhausgelände befindet oder dort Waffen gelagert werden oder sich dort Einstiege zu Gefechtstunneln befinden, verliert das Krankenhaus mit sofortiger Wirkung seinen Schutz und die Bombardierung ist kein Kriegsverbrechen mehr.

Wobei nicht ganz richtig - das Kämpfen unter dem Schutz des Roten Kreuzes wäre in diesem Falle ein Kriegsverbrechen der Hamas oder Hisbollah.

Es ist halt nicht alles so, wie es scheint.

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