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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Re: Es steht vollkommen außer Frage das Israel als angegriffene Nation ...

szul schrieb am 21.10.2024 15:39:

Karl Sten schrieb am 21.10.2024 13:03:

... gemäß dem Völkerrecht das Recht hat, sich zu wehren.

Willst du jetzt einen (möglichen) Bruch
des Völkerrechts durch Israel
mit dem Völkerrecht rechtfertigen?!?

Nein. Habe ich das in irgendeiner Form gesagt oder angedeutet?

Und was israelische Kriegsverbrechen betrifft: Bisher gibt es nur Vermutungen, eine Anklage und die Möglichkeit diese Anklage vor Gericht zu vertreten. Mehr nicht.

"Vermutungen" reichen nicht für einen Anklage, da muss schon mehr vorhanden sein.
Und für einen Haftbefehl reichen "Vermutungen" schon einmal gar nicht aus.

Hier, zum Nachlesen:
https://en.wikisource.org/wiki/South_Africa_v._Israel_(Order_of_26_January_2024)

Hättest Du den von Dir zitierten Text verstanden, so steht gleich am Anfang

" ... against the State of Israel (hereinafter “Israel”) concerning alleged violations in the Gaza Strip .. "

... gegen den Staat Israel (im Folgenden „Israel“) wegen angeblicher Verstöße im Gazastreifen

Selbst Südafrika weist in diesem Satz an zentraler Stelle darauf hin, dass sie keine Beweise haben und redet daher von angeblichen Verstößen. Das muss also noch untersucht werden.

Tja, klassisches Eigentor.

Gibt es israelische Kriegsverbrechen: Mit ziemlicher Sicherheit ja, da es bisher keinen Krieg gegeben hat ohne Kriegsverbrechen, aber nicht alles, was von interessierter Seite als Kriegsverbrechen bezeichnet wird, muss auch eins sein.

Da du ja mit sicherheit weisst, dass ein "Ja, aber" eigentlich ein "Nein" ist,
nehme ich an, dass diese Aussage hier (wie die zur "Vermutung" oben)
nichts weiter als Framing-Versuch darstellt.

Spekulativ. Ich halte Kriegsverbrechen für möglich - habe aber keine Beweise dafür.

Nehmen wir mal das typische Beispiel Krankenhäuser. Krankenhäuser stehen gemäß Kriegsvölkerrecht unter einem sehr starken Schutz. Das Bombardieren eines Krankenhauses ist ohne Zweifel ein Kriegsverbrechen, aber in dem Moment wo auch nur ein bewaffneter Kombattant sich auf dem Krankenhausgelände befindet oder dort Waffen gelagert werden oder sich dort Einstiege zu Gefechtstunneln befinden, verliert das Krankenhaus mit sofortiger Wirkung seinen Schutz und die Bombardierung ist kein Kriegsverbrechen mehr.

Wenn du so ein Spezialist für das Völkerrecht bist,
dann kannst du das ja sicherlich anhand von Zitaten belegen, oder?
Ansonsten kannst du dich ja im Aussenministerium bewerben...

Ich musste so etwas mal im Rahmen einer Ausbildung lernen - und das war außerhalb des Außenministeriums :-)

Kannst Du u.a. hier nachlesen:

Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/181_184_180/de

Art. 21

Der den stehenden Sanitätsanstalten und beweglichen Sanitätsformationen des Sanitätsdienstes gebührende Schutz darf nur aufhören, wenn diese außerhalb ihrer humanitären Aufgaben zur Begehung von Handlungen verwendet werden, die den Feind schädigen. Immerhin darf ihnen der Schutz erst entzogen werden, nachdem eine Warnung, die in allen Fällen, soweit angängig, eine angemessene Frist setzt, unbeachtet geblieben ist.

Vor einem Angriff auf eine medizinische Einrichtung, die ihren Schutzstatus verloren hat, muss eine entsprechende Warnung erfolgen. Gegebenenfalls sollte eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer ein Angriff nicht erlaubt ist. Der Zweck einer solchen Warnung besteht darin, denjenigen, die eine „Handlung begehen, die den Feind schädigt", die Möglichkeit zu geben, eine solche Handlung zu beenden bzw. andernfalls die sichere Evakuierung der Verwundeten und Kranken zu ermöglichen, die für ein solches Verhalten nicht verantwortlich sind und nicht dessen Opfer werden dürfen.

Und hast Du Hinweise darauf, dass es keine Warnung seitens der Israelis gegeben hat? Oder, dass die Hamas darum gebeten hat, Kranke zu evakuieren? Und dass die Israelis dies verweigert haben?

Bei der großen Menge der Hamas Kriegsverbrechen halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass sich gerade in diesem Fall an das Völkerrecht halten.

Bleibt eine solche Warnung unbeachtet, ist der Feind nicht mehr verpflichtet, die Arbeit einer medizinischen Einrichtung nicht zu stören, bzw. kann positive Massnahmen ergreifen, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Aber selbst dann dürfen humanitäre Erwägungen im Zusammenhang mit dem Wohlergehen der in der medizinischen Einrichtung versorgten Verwundeten und Kranken nicht vernachlässigt werden. Sie müssen verschont werden und es müssen soweit möglich aktive Massnahmen für ihre Sicherheit ergriffen werden.

Wenn Du solche Formulierungen zitiert, dann gebe bitte eine Quelle an. Aus dem Genfer Zusatzprotokoll geht es zu mindestens an dieser Stelle nicht hervor.

Dies ist in der Bestimmung zur Respektierung und zum Schutz der Verwundeten und Kranken sowie in den allgemeinen Bestimmungen zur Kriegsführung verankert, die für Angriffe auf militärische Ziele gelten. Ein Angreifer bleibt vor allem dem Prinzip der Verhältnismässigkeit verpflichtet. Die militärischen Vorteile aus einem Angriff auf medizinische Einrichtungen, die ihren Schutzstatus verloren haben, sollten sorgfältig gegen die humanitären Folgen aus Schäden bzw. der Zerstörung an solchen Einrichtungen abgewogen werden: Ein solcher Angriff kann erhebliche nachrangige Kollateralschäden bei der kurz-, mittel- und langfristigen Bereitstellung einer Gesundheitsversorgung verursachen.

https://www.icrc.org/de/document/schutz-von-spitaelern-in-bewaffneten-konflikten-rechtliche-grundlagen

Wie dort ganz deutlich steht, ist dies eine Abwägungssache. Worüber man streiten kann, ist die Verhältnismäßigkeit - aber selbst das ICRC räumt in seinem Text ein, dass es militärische Gründe geben kann, die in der betreffenden Situation verhältnismäßig sind. Und die militärische Sicht in einem militärischen Konflikt kann nun mal - völlig legal - eine andere sein, als die des ICRC.

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