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  • strolch21

mehr als 1000 Beiträge seit 09.02.2008

Re: Kriegsvölkerrecht ist hier absolut eindeutig.

Karl Sten schrieb am 25.06.2024 08:00:

1. Auch wenn Russland nur von einer speziellen militärischen Operation redet ist der Konflikt völkerechtlich ein Krieg.
2. Sewastopol wurde von Russland nicht(!) zur offenen Stadt erklärt, sondern beinhaltet wichtige militärische Einrichtungen der russischen Besatzer und zur Verteidigung entsprechende Einrichtungen der Luftabwehr. Damit ist Sewastopol ein legitimes Ziel für jeden Angriff.
3. Russland hat im Kriegsgebiet für den Schutz - auch der ukrainischen - Bevölkerung zu sorgen.
4. Sonnenbaden in der Nähe von militärischen russischen Einrichtungen ist genauso dumm, als ob im Juni 1944 jemand mit Thomas Cook Sommerurlaub an den Stränden der Normandie gemacht hätte.

Und sollte die Ukraine morgen beschliessen - wie auch immer - die Pazifikflotte in Wladivostok anzugreifen - dann ist das sowohl von der UN-Charta, als auch von der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung vollständig erlaubt.

Es wäre sogar erlaubt, wenn die ukrainische Marine Handelsstörer ausrüstet und damit in internationalen Gewässern z.B. russische Frachtschiffe aufbringt und ggf. versenkt. Woibei der Bosporus ein durchaus ernstzunehmendes Hindernis zum Verlassen des Schwarzen Meeres wäre.

Die Ukrainer könnten die Handelsstörer ja im Ausland kaufen z.B. von Südkorea oder Japan😎

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