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Avatar von sabi.grub
  • sabi.grub

856 Beiträge seit 28.08.2020

Inhaltlich fehlerhaft

Der Artikel liest sich so, als wollten die Briten eigene Bürger bei Bedarf ausweisen. Das ist natürlich Unsinn. Wohin sollten sie auch eigene Bürger schicken? Kein Land würde Briten aufnehmen, die man aus GB wegen deren Straftaten ausweist?

Richtig ist, dass man eingebürgerte Personen aus Drittländern in ebendiese Drittländer abschieben möchte, wenn sie GB lediglich durch Straftaten bereichern. Zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft ist auch in EU Ländern die Unbescholtenheit eine wesentliche Voraussetzung.

Wer in ein Land kommt um dort Straftaten zu begehen, kann auch in der EU ausgewiesen werden. Allerdings ist der Rechtsweg in der Regel sehr lang und so verpufft dieses Mittel sehr oft. Zudem passiert es auch manchmal, dass die Herkunftsländer die Straftäter nicht zurück wollen.

Sie sind froh, diese los geworden zu sein. GB verkürzt nun einfach den Rechtsweg. Die Aberkennung einer zuerkannten Staatsbürgerschaft ist meines Wissens auch in Deutschland möglich, insbesondere in Fällen, in denen auch noch eine weitere (doppelte) Staatsbürgerschaft verbleibt.

Sicher dürfte es auch in GB so sein, dass niemand aufgrund der abzuerkennenden britischen Staatsbürgerschaft staatenlos werden darf. Dies würde dann in der Tat gegen internationale Abkommen verstoßen. Die Aberkennung muss an die Einwilligung des Herkunftslandes gekoppelt sein.

Nur wenn das Herkunftsland verpflichtet und bereit ist, seinen Ex-Bürger auch wieder aufzunehmen, halte ich diese Praxis für durchführbar. Ansonsten sollte sich auch Deutschland überlegen, neue Staatsbürger nur dann im Land zu behalten, wenn diese es auch verdienen.

Schließlich verpflichtet sich jeder Neubürger an die Regeln und Gesetze im Land zu halten, dessen Staatsbürgerschaft er anstrebt. Verstößt er eklatant dagegen nach seiner Einbürgerung, z.B. durch schwere Straftaten die sich dann auch noch gegen sein Zielland richten, was soll man tun?

Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft kann in solchen Fällen durchaus ein legitimes Mittel sein.

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