ob eine Mitwirkung an solchen geförderten Forschungsprogrammen und an
den Haager und Stockholmer Programmen nicht bereits den Tatbestand
verfassungswidriger Handlungen beinhaltet. Dies gilt gleichermassen
für die Wissenschaftler und das Innenministerium.
Vielleicht ist ja hier ein Jurist unterwegs.
den Haager und Stockholmer Programmen nicht bereits den Tatbestand
verfassungswidriger Handlungen beinhaltet. Dies gilt gleichermassen
für die Wissenschaftler und das Innenministerium.
Vielleicht ist ja hier ein Jurist unterwegs.