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  • Politkommissar

mehr als 1000 Beiträge seit 20.04.2011

Die "Konsequenzen" sind hier auch nur die halbe SMS

Wenn ich jemandem "Konsequenzen" androhe, wenn er nicht die Wahrheit sagt, dann impliziere ich damit, dass ich die Wahrheit kenne. Oder zumindest der Meinung bin.

Ansonsten könnte ich ja kaum feststellen, wenn (meiner Meinung nach) gelogen wurde. Und das müsste ich ja erkennen können, um die Konsequenzen dann umsetzen zu können.

Bei sowas gibt es sicherlich Spinner und ganz besonders Wichtige, die hier einfach nur ins Blaue Druck machen wollen.

Die Person ist aber nicht auffindbar und kann dazu auch nicht befragt worden sein. Entsprechend ist mir nicht ganz klar, wie man das hier vermuten kann. Warum ist der nicht auffindbar? Das ist in Deutschland ja nun nicht der Standard.

Ist der OfW?
Hat der sich nicht umgemeldet?
Ist das ein Belgier, der im Dschungel in Argentinien lebt?
War man bei ihm z.H. und da hat ihn seit 3 Monaten keiner mehr gesehen?

Wenn ich einen Todesfall nicht klar zuordnen kann, dann kann ich nicht davon ausgehen, dass hier kein Verbrechen vorliegt, wenn die Person vorher bedroht wurde.
Die Staatsanwaltschaft redet zwar von Unfall. Genau das wurde aber eben nicht festgestellt.

Das ist natürlich gut möglich. Zeugen sterben wie alle anderen auch. Nur sterben die eben üblicherweise nicht wie die Fliegen unter nicht geklärten oder dubiosen Umständen.

Selbst wenn er kein Täter ist, ist er evtl. ein weiterer Zeuge ... einer der dann unauffindbar verschwunden ist.

Warum ist der nicht zur Fahndung ausgeschrieben? Auch nach Zeugen kann man fahnden lassen.

- Ihr Ex zündet sich angeblich direkt vor seiner Aussage selbst an. Auf dem Weg dahin.
- Sie stirbt an einer Embolie.
- Ihr "Neuer" begeht ohne erkennbares Motiv Selbstmord.
- jemand der sie im Kontext dieser Ermittlungen direkt bedroht hat ist nicht auffindbar

Und ein Staatsanwalt sieht darin kein Problem und keinen Anlass weiter zu ermitteln.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass es sich dabei um eine "Einschüchterung" handelte, aber nicht um eine Bedrohung oder Nötigung.

Das mag richtig sein. Aber welches Interesse hatte die Person, die Zeugin einzuschüchtern?

*Ich* hatte jetzt z.B. nicht den Drang der dringend eine SMS zu schicken.

Bei beidem müsse der mutmaßliche Täter tatsächlich die Möglichkeit haben, seine Drohung zu verwirklichen.

Und die hätte er weshalb nicht gehabt?

Das habe man aus der SMS nicht entnehmen können, so der Staatsanwalt.

Man konnte aus der SMS nicht direkt entnehmen, dass er die Möglichkeit zur Umsetzung gehabt hat?

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