Ansicht umschalten
Avatar von Joringer
  • Joringer

mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.2017

Für 120 gibt es durchaus treffliche Gründe

Wir gehen immer davon aus daß mit den 120 Jahren Personen und Institutionen geschützt werden sollen. Vielleicht denken wir in die völlig falsche Richtung. Sehr gut möglich daß die NSU Geschichte gar nicht der Plot ist, sondern irgend eine dreckige Geschichte daran hängt die beim Auffliegen richtig teuer wird - für uns! Wenn man Personen, Ämter und Institutionen schützen will, dann reichen 60 Jahre gut aus. Anders wird es wenn finanzielle Forderungen im Raum stehen, dann wird es ganz schnell eng. Insbesondere wenn der Schuldige gar nicht sterben kann - wie z. B. ein Staat. Mord verjährt nicht. Sollte es in den gesperrten Unterlagen Beweise für eine staatliche Verstrickung geben, dann würde man echt blöd aussehen wenn z. B. ein Kind oder ein Staat nach 60 Jahren eine Schadensersatzklage anstrebt. Das würde zudem die gewaltige Vertuschungsorgie nachvollziehbarer machen - to big to fail.

Man denke an die Herero - da geht es auch nach über 100 Jahren um Entschädigung.

Vielleicht wäre das etwas wonach man schauen sollte.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten