Na, zumindest ist auffällig:
Die Z. schreibt einfach den Tatvorwurf des GBA ab und verwendet diesen in ihren Einlassungen nachdem der Brandgutachter zu dem SV vorgetragen hat. Und der hat, für alle verständlich aus den Proben mehrere unterschiedliche Gemische von
Brandbeschleuniger extrahieren können.
Was für die Ausbringung denn auch mindestens 3-4 Gebinde von entsprechendem Volumen bedingt.
Ob die Z. das dann allein umgesetzt hat, geholfen hat, oder schon gar nicht mehr im Gebäude ist damit nicht geklärt!
Allerdings kann auch ihre Einlassung zur Entzündung so nicht stimmen, dann würden Gesicht und Kopfhaut noch heute Transplantate bekommen....
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.06.2018 12:33).