Beweiserhebliche Tatsachen zum NSU-Strafprozess:
Aktenzeichen 227 Js 22943/17 – Ermittlungsverfahren gegen den Leitenden Kriminaldirektor (LKD) Michael Menzel wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, pdf-Dokument der Staatsanwaltschaft Meiningen
Aktenzeichen 525 Js 14593/16 – Ermittlungsverfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten im NSU Ermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel, pdf-Dokument der Staatsanwaltschaft Meiningen
http://friedensblick.de/28147/staatsanwaltschaft-ermittelt-seit-2017-gegen-michael-menzel-aufgrund-mordverdachts-an-boehnhardtmundlos/
"Man muss sich nur einmal vor Augen führen wie es wäre, wenn man selbst in so einem Fall auf der Anklagebank säße, und wenn ein vergleichbares Strafmaß – nämlich lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung – im Raum stünde.
Kurz vor der Urteilsverkündung kommt nun heraus, dass die Staatsanwaltschaft ausgerechnet gegen den Zeugen, welcher die Selbstenttarnung „aufgedeckt“ hat, wegen Mordes und Fälschung beweiserheblicher Daten ermittelt. Der Zeuge steht demnach im Verdacht, zwei von drei Mitgliedern der Terrorzelle eigenhändig umgebracht, oder deren Ermordung zumindest beigewohnt zu haben.
Jeder Strafverteidiger würde selbstverständlich sofort beantragen, die Akten des Ermittlungsverfahrens in den Prozess zu ziehen. Für den Angeklagten kann es im Angesicht des beantragten Strafmaßes nämlich nicht mehr schlimmer kommen – sondern nur noch besser. Auch ginge es vorerst nicht um die Prüfung des Inhalts dieser Ermittlungsverfahren. Es ist offensichtlich, dass das Gericht nicht in einer Woche das prüfen kann, was die Staatsanwaltschaft über Jahre nicht in der Lage war zu prüfen. Wobei hier eher davon auszugehen ist, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl geprüft hat, aber keine vernünftigen Einstellungsgründe finden kann. Die reine Existenz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist Garant genug, dass „an der Sache etwas dran sein muss“. Die Prüfung der Inhalte müsste im Rahmen der Beweisaufnahme im Strafprozess erfolgen. Vorerst wäre den Beweisanträgen im Rahmen einer Art Eilrechtsschutz statt zu geben. Denn der Angeklagten droht schwerer Schaden, gegen welchen Berufung nicht mehr möglich wäre.
Was erleben wir aber seit gestern vor Gericht? Heer, Stahl und Sturm stellen keine solchen Beweisanträge. Statt dessen erzählen sie vergleichsweise unwichtiges Zeug, welches nicht mal annähernd in der Lage ist, die Tathergangshypothese der BAW zu erschüttern. Warum das so ist? Nun, die „ehrenwerten Strafverteidiger“ würden bei Einführung der Akten o.g. Ermittlungsverfahren in den Strafprozess, ihre eigene Beteiligung an der Vertuschung der tatsächlichen Gegebenheiten zu Lasten ihrer Mandantin offenlegen. Grundlage eines Deals kann nur ein wahrhaftiges Geständnis sein, und keine der Mandantin abgepresste Lügengeschichte. Herauskommen würde, dass Zschäpe im Rahmen der Tathergangshypothese der BAW überhaupt keinen Grund hatte, ihre Wohnung in Zwickau anzuzünden. Gerlach und Schultze wären maßgeblicher Lügen überführt. Eminger wäre auf das Schwerste im Sinne der Anklage belastet.
Deswegen wird die beweiserhebliche Tatsache, der in diesem Blogbeitrag thematisierten Ermittlungsverfahren, von allen ignoriert. Die Presse schweigt kollektiv."
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