Als es um Leute ging, die vom "Bankgeheimnis" beim Verschweigen von
Zinserträgen profitieren, war man sich einig, dass das Bankgeheimnis
kein Grundrecht ist. Auch dass man mit einer verschärften Überwachung
des Zahlungsverkehrs das nichtislamistische organisierte Verbrechen
bekämpfen kann, war mal so einigermaßen Konsens.
Ich würde auch im vorliegenden Fall daran festhalten, dass das
Bankgeheimnis kein Grundrecht ist. Keine mir bekannte Verfassung
führt es als solches auf, und das kann von mir aus gerne so bleiben.
MfG, Birne
Zinserträgen profitieren, war man sich einig, dass das Bankgeheimnis
kein Grundrecht ist. Auch dass man mit einer verschärften Überwachung
des Zahlungsverkehrs das nichtislamistische organisierte Verbrechen
bekämpfen kann, war mal so einigermaßen Konsens.
Ich würde auch im vorliegenden Fall daran festhalten, dass das
Bankgeheimnis kein Grundrecht ist. Keine mir bekannte Verfassung
führt es als solches auf, und das kann von mir aus gerne so bleiben.
MfG, Birne