Was ist denn nun der Inhalt dieses neuen Beschlusses und inwiefern geht er über den bereits am 27. Februar ergangenen hinaus?
(324 O 61/24 https://justiz.hamburg.de/resource/blob/635108/3ba23427476fb40ac733ab8289d43fdc/pm-unterlassungsantrag-data.pdf)
Wieso wird nicht aus dem Beschluss zitiert, sondern nur aus der Pressemitteilung der Anwälte der Klägerseite, die nur eine höchst einseitige Interpretation des Beschlusses enthält?
Warum kommen ausschließlich die Anwälte des Klägers zu Wort?
Deren Aussage, was Correctiv alles "falsch" über Sellner behaupte, ist selbst falsch. Sellner bekräftigte auch im Nachhinein, was er bei dem Treffen ausführte. Er will drei Gruppen aus Deutschland herausdrängen: Asylbewerber, Nicht-Staatsbürger und so genannte "nicht assimilierte" Staatsbürger (Flüchtlingshelfer etc.). Die dritte Gruppe – Menschen mit deutschem Pass –, bezeichnet Sellner als das "größte Problem" und setzt auf "hohen Anpassungsdruck" und "maßgeschneiderte Gesetze", um sie zur Ausreise zu nötigen.
Tatsächlich falsch ist die Behauptung, Sellner habe die (grundgesetzwidrige) Ausweisung von deutschen Staatsbürgern gefordert. Sellner will, dass die Betroffenen nicht ausgewiesen, aber durch allerlei Schikanen aus dem Land geekelt werden. Das Resultat ist das gleiche - nur eine Ausweisung ist es nicht. Aber eine "reine Erfindung" eben auch nicht.
Alle anderen Aussagen lassen sich nicht prüfen, weil der Beschluss noch nicht vorliegt. Der Jubeltext der Anwälte ist völlig ungeeignet, um sich ein Bild zu machen.
Warum hat TP den SWR nicht um eine Stellungnahme gebeten oder die Veröffentlichung einer Pressemitteilung abgewartet?
Steht irgendwo, dass der Beschluss nicht rechtskräftig ist?
Wer ist überhaupt Kläger bei diesem neuen Beschluss, wieder nur Vossgerau, oder noch andere?
Was genau sollte gemäß der Klage unterlassen werden und inwieweit ist das Gericht dem gefolgt? Vossgerau hatte gegenüber Correctiv bisher nur relativ unbedeutende Teilerfolge erzielen können, das betraf nur seine Wortmeldung zu massenhaften Wahleinsprüchen und hatte mit dem öffentlich wahrgenommenen Kern der Veranstaltung, nämlich der massenhaften Vertreibung, nichts zu tun. In allen übrigen Punkten wurde die Klage abgewiesen. Ist das nach dem neuen Beschluss jetzt anders?