Es handelt sich hier nicht um ein Urteil, sondern einen Beschluss, was ein erheblicher Unterschied ist.
Zitat aus dem Beschluss (Fettung von mir):
>Prozessual ist davon auszugehen, dass es sich bei der Äußerung „Der dabei vorgestellte Plan: Nach einer anvisierten Regierungsübernahme der AfD (…)“ um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Der Antragsteller hat in Abrede genommen, dass eine Regierungsübernahme der AfD Teil des auf der Veranstaltung in Potsdam vorgestellten Plans gewesen sei. Die Antragsgegnerin, die in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, ist dem nicht entgegengetreten. An der weiteren Verbreitung der unwahren Tatsachenbehauptung besteht kein das Schutzinteresse des Antragstellers überwiegendes Berichterstattungsinteresse der Antragsgegnerin.
Auch die weiterhin angegriffene Äußerung, dass der vorgestellte Plan auch die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund bzw. unliebsamer Deutscher, wenn sie sich beispielsweise für Flüchtlinge einsetzten, beinhaltet habe, stellt eine prozessual unwahre Tatsachenbehauptung dar.<
Der Teaser des SWR-Textes lautete: >Bei einem Treffen von AfD-Politikern mit extremen Rechten wurden offenbar Pläne für die Ausweisung von Millionen Menschen besprochen.<
Aus meiner Sicht wäre es besser "AfD-Treffen" in Anführungszeichen zu setzen, weil es genau das verbreitete Narrativ aufgreift, das ja dann schließlich zu den vielen Demonstrationen etc. geführt hat.
Es geht hier nicht um den Correctiv-Text, sondern um das, was der SWR draus gemacht hat.