evl schrieb am 14.11.2024 23:00:
mitwirker schrieb am 14.11.2024 14:22:
Sie irgendwo auf einer Website vergraben ist lächerlich.
Richterlich angeordnete Gegendarstellungen müssen auch im selben Medium in angemessem Umfang veröffentlich werden.
Ich gehe sogar ein Schritt weiter: Korrekturen sollten eigentlich per Gesetz die gleiche Reichweite und Prominenz haben wie das Original.
War das Original ein Artikel auf der Titelseite, dann muss die Korrektur auch auf die Titelseite, und so weiter. Und wenn dann die Titelseite nur noch voller Korrekturen ist: Tja dumm gelaufen, man hätte halt sorgfältiger Journalismus betreiben sollen...
Das regelt dann sehr schnell der Markt wenn die erste Seite voll mit Korrekturen ist.