Ich kann ja verstehen, dass Menschen aus christlicher Nächstenliebe oder weil ihr Horizont nicht so weit reicht, eine Intensivbehandlung auch für aussichtslose Fälle fordern.
Wobei es ja Fälle geben soll, in denen die Menschen für sich per Patientenverfügung dies ausgeschlossen haben.
In der Öffentlichkeit wird derzeit der EIndruck erweckt, wir müsste nur die Zahl derer, die eine intensive Bahandlung benötigen, unter der Kapazitätsgrenze des Systems halten und alles sei geregelt.
Dem ist nicht so. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird ein 80-jähriger Patient mit schweren Vorerkrankungen zwei oder gar drei Wochen Beatmung nicht oder nicht wesentlich lange überleben. Wozu also die dringend benötigten Plätze mit Menschen blockieren, die kaum eine Chance haben, die Behandlung zu überleben?
Wir können diese Frage künftig ganz pragmatisch lösen. Jeder über 30 muss eine verpflichtende Patientenverfügung für den Fall aller Fälle abgeben. Und wer halt eine intensivmedizinische Behandlung um jeden Preis haben will, der muss halt auch jeden Preis dafür zahlen. Im Zweifel halt einen 100% tigen Aufschlag auf seine Krankenversicherung. Auch dieses System wäre solidarisch. Jeweils innerhalb einer Gruppe, die sich für eine bestimmte Art der Behandlung entscheidet.
Mit Hilfe der Patientenverfügungen wäre der Staat auch in der Lage, eine entsprechende Zahl an Betten vorzuhalten und die Diskussion um Shut-Down oder nicht hätte sich erledigt.
Wer sich dafür entscheidet, das jeweils maximale an medizinischer Behandlung zu erhalten, der muss halt auch entsprechend dafür zahlen. Intensivmedizinische Behandlung auch in aussichtslosen Fällen ist ein Luxus, der nicht über die allgemeine Solodargemeinschaft bezahlt werden darf. Denn der Preis dafür ist so hoch, dass vermutich die jüngere Generation, die jetzt dafür die Zeche zahlt, selbst diese Leistung nie erhalten wird. Weil die Wirtschaftsleistung dafür nicht mehr ausreicht.
Bis es soweit ist, sollten wir implizit annehmen, dass alle in ihrer Patientennverfügung eine intensivmedizinische Behandlung in aussichtslosen Fällen ausgeschlossen haben.