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  • neutrinofinder

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2014

Artikel 3 Grundgesetz:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

... ach scheiß drauf war unter Hitler doch alles nicht so schlimm, da hat man es hinterher etwas übertrieben beim schreiben des Grundgesetzes .... etwas diskriminieren ist schon OK ...

(für alle Zensoren und sonstige die es nicht verstehen ... sollte Sarkasmus sein)

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