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  • BoMbY

mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.2000

Nein, EU-Recht darf nicht das Grundgesetz verletzten

Hat auch das BVerfG so festgestellt, soweit ich mich erinnere - ansonsten müsste auch das gesamte Deutsche Volk abstimmen ob es das Grundgesetz durch eine EU-Verfassung abgelöst werden soll (Art. 146).

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