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Re: Artikel 3 Grundgesetz:

neutrinofinder schrieb am 18.08.2022 01:12:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

... ach scheiß drauf war unter Hitler doch alles nicht so schlimm, da hat man es hinterher etwas übertrieben beim schreiben des Grundgesetzes .... etwas diskriminieren ist schon OK ...

(für alle Zensoren und sonstige die es nicht verstehen ... sollte Sarkasmus sein)

Und damit das mit dem Artikel 3 auch wirklich klappt, schicken wir mal ein paar Mullbinden in die Ukraine und lassen die Russen ihren wohl verdienten Urlaub auf dem Gebiet machen, in dem sie alle diese Rechte nach dem GG genießen dürfen.
Sie können ja nichts für ihre Regierung ...

Nur mal so zum nachdenken - die Wohnungen der Deportieren im 3. Reich wurden von den Nachbarn geplündert. Die wollen natürlich nie nicht gewusst haben wohin die Leute zur Vergasung transportiert worden sind. Bzw. was überhaupt mit den Leuten passiert ist.
Es gab auch nie eine Progromnacht - war alles nur die Regierung und ja hätte Hitler doch nur die Juden nicht vernichten wollen - ansonsten war es ja ein ganz passabler Kerl, hat ja schließlich die Autobahn gebaut und alle wieder in Lohn und Brot gebracht.
Und dann aufs Schlachtfeld.

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