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Avatar von kasper993
  • kasper993

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2009

Re: Zu dem Thema genügt ein Blick ins Grundgesetz

Artikel 3, Abs. 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Mit welchem "Argument" sollte man hier dagegen verstoßen dürfen?
Das heißt leider nicht, daß Verstöße nicht stattfinden, aber staatlich abgesichert geht das zumindest hierzulande wohl nicht.

Doch doch, das geht. Hier bei uns hat man Nebtrepko aus der Oper aufgrund ihrer politischen Meinung rausgeschmissen. Und bei den Paralympics mussten die Menschen sich nicht mal politisch äußern, die wurden aufgrund ihres Staatsangehörigkeit aus dem Stadion entfernt bzw. gar nicht erst reingelassen.
Sie merken schon im Werte Wunderland ist alles möglich wenn es dem Narrativ dient.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.08.2022 19:15).

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