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  • Naturell

257 Beiträge seit 16.04.2022

Re: Nein, EU-Recht darf nicht das Grundgesetz verletzten

BoMbY schrieb am 16.08.2022 18:10:

Hat auch das BVerfG so festgestellt, soweit ich mich erinnere - ansonsten müsste auch das gesamte Deutsche Volk abstimmen ob es das Grundgesetz durch eine EU-Verfassung abgelöst werden soll (Art. 146).

Das BVG hat im EU Recht nichts zu sagen und muss jede Entscheidung ob Unsinn oder nicht in DE Recht umsetzen. DE und alle anderen Staaten haben ihre "Eigenständigkeit" aufgegeben. EU wird aber von der NATO beeinflusst und lässt Hass vor Meinungsfreiheit freien Lauf.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.08.2022 22:10).

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