venice12 schrieb am 16.08.2022 16:45:
Artikel 3, Abs. 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Es wird niemand benachteiligt. Wir lassen sie nur nicht mehr rein. Wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, hier sind, können sie alle Vorzüge einer freien Gesellschaft genießen und alles tun, was sie zuhause in Russland nicht tun können.