Tafelsilber23 schrieb am 05.10.2024 00:57:
Ja, dürfen sie, wenn die resultierenden Schäden von der Gesellschaft übernommen werden sollen. Ich bin lange für ein Bonus-und Malussystem für die Krankenkassenbeiträge für jede Art Droge. Ob das Alkohol, Niokotin, THC oder zu viel Zucker ist.
Aber gerne, bitte Leg mir eine fundierte Kosten Nutzen Rechnung vor, die keine Aspekte ausschließt.