Naturzucker schrieb am 12.05.2017 22:25:
Die kalte Progression erreicht ihre maximale Wirkung bei einem zVE von 54.000 Euro, also einem Bruttoeinkommen von ca. 60.000 Euro. Die UNsitte, ständig die Beitragsbemessungsgrenzen stärker als das Progressionsende in der Einkommensteuer anzuheben, führt zu einer weiteren Belastung "mittlerer" Einkommen
Richtig. Was mich hier immer aufregt, ist das nahezu Orwellsche Zwiedenken des Gesetzgebers. Wenn ein sachlicher Grund hinter der Erhöhung der BBMG liegt, zB Inflation, dann muss doch das gleiche Argument auch für den Grundfreibetrag und das Progressionsende gelten.