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  • Naturzucker

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Re: Einkommen um 60.000 Euro sind von der kalten Progression am meisten betroffe

Klaus N schrieb am 13.05.2017 18:06:

Naturzucker schrieb am 12.05.2017 22:25:

Die kalte Progression erreicht ihre maximale Wirkung bei einem zVE von 54.000 Euro, also einem Bruttoeinkommen von ca. 60.000 Euro. Die UNsitte, ständig die Beitragsbemessungsgrenzen stärker als das Progressionsende in der Einkommensteuer anzuheben, führt zu einer weiteren Belastung "mittlerer" Einkommen

Richtig. Was mich hier immer aufregt, ist das nahezu Orwellsche Zwiedenken des Gesetzgebers. Wenn ein sachlicher Grund hinter der Erhöhung der BBMG liegt, zB Inflation, dann muss doch das gleiche Argument auch für den Grundfreibetrag und das Progressionsende gelten.

Den Grundfreibetrag muß die Politik erhöhen, seit dem das BVerfG 1996 endgültig entschieden hat, dass das Existenzminimum (Einkommen-) steuerfrei bleiben muss. Was die Arschlöcher im Finanzministerium mehr oder weniger dadurch umgangen haben, dass sie die Steuerkurve einfach steiler ansteigen lassen. Hierfür wurde im Grenzsteuersatz extra ein Knick bei dem Eckwert E1 eingeführt, welcher den Anstieg bei einem zVE zwischen dem Grundfreibetrag und ca. 12.000 € verstärkt.

Mein Tip, wenn Du Dich mal richtig ärgern willst:

Rechne mal nach, um welchen Faktor die Eckwerte in den letzten 12 Jahren angehoben wurden: a) Grundfreibetrag b) E1, c) Progressionsende d) Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Und dann summ dabei den Text von "Marionetten". :-)

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