Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Verhältniswahlrecht sieht erst einmal gerechter aus, weil kleine Parteien bei einem reinen Mehrheitswahlrecht meistens fast völlig unter den Tisch fallen, während sie beim Verhältniswahlrecht über ihre Listen angemessen im Parlament vertreten sind.
Das Mehrheitswahlrecht hat dafür den Vorteil, daß es stärker personenbezogen ist. Jeder Kandidat muß persönlich seine Wähler überzeugen, und ein offensichtliches A....loch kommt nicht nur deswegen ins Parlament, weil er in der "guten" Partei ist. Das läßt weniger Raum für Parteienfilz und Kungelei, und die Abgeordneten sind unabhängiger vom Fraktionszwang, da sie in erster Linie ihren Wählern verantwortlich sind und nicht ihrer Parteiführung.
Andererseits kann das natürlich auch wieder populistische Blender begünstigen. Ist halt alles schwierig.