.. und gefickt wird immer. Aber wenn man in die Entscheidung
hineinschaut, wird klar, dass damit Fotos in einem erotischen Kontext
gemeint sind, nicht etwa Aktphotos mit künstlerisch-ästhetischer
Motivation, die "konkludent" (also aus schlüssigem Handeln erkennbar)
für Zwecke ausserhalb des Intimbereichs gedacht sind.
Ganz doof sind die beim BGH gewiss nicht, und auch nicht mehr so
verklemmt wie unter dem Adenauerregime. Die Entscheidung ist nicht
unvernünftig.
Peter Mühlbauers Schlusssätze hingegen verfehlen das Thema komplett.
Natürlich kann jemand Kopien heimlich aufbewahren, er kann auch
Kameras in der Kloschüssel eines öffentlichen Klos montieren oder was
weiss ich. Nur ein Teil solcher Spanner, denen die moderne Technik
mit winzigen Digitalkameras, Drohnen oder dergleichen neue
Betätigungsfelder eroffnet, werden wohl jemals gefasst. Das macht ihr
Handeln nicht rechtmässig.
a^2
hineinschaut, wird klar, dass damit Fotos in einem erotischen Kontext
gemeint sind, nicht etwa Aktphotos mit künstlerisch-ästhetischer
Motivation, die "konkludent" (also aus schlüssigem Handeln erkennbar)
für Zwecke ausserhalb des Intimbereichs gedacht sind.
Ganz doof sind die beim BGH gewiss nicht, und auch nicht mehr so
verklemmt wie unter dem Adenauerregime. Die Entscheidung ist nicht
unvernünftig.
Peter Mühlbauers Schlusssätze hingegen verfehlen das Thema komplett.
Natürlich kann jemand Kopien heimlich aufbewahren, er kann auch
Kameras in der Kloschüssel eines öffentlichen Klos montieren oder was
weiss ich. Nur ein Teil solcher Spanner, denen die moderne Technik
mit winzigen Digitalkameras, Drohnen oder dergleichen neue
Betätigungsfelder eroffnet, werden wohl jemals gefasst. Das macht ihr
Handeln nicht rechtmässig.
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