Die schwerkriminellen Straftäter von Idomeni haben nicht nur illegal
Grundstücke betreten, nachdem sie illegal die Grenze übertreten
haben, sie haben sich auch geweigert, diese zu verlassen. Darüber
hinaus haben sie systematisch kriminelle Einbrüche,
Sachbeschädigungen und Diebstähle begangen im Ausmaß von
Plünderungen.
Und das, ohne in einer irgendwie gearteten Notlage zu sein, denn sie
hätten jederzeit in die ihnen zugewiesenen Unterkünfte gehen können,
was sie verweigert haben.
Sie haben dann einem Platzverweis der Polizei nicht Folge geleistet
und stattdessen gewaltsamen Widerstand zu leisten versucht.
Daraufhin hat die Polizei "unmittelbaren Zwang" angewendet und den
Platzverweis durchgesetzt, um die andauernde Gewalt der
schwerkriminellen Plünderer gegen die ortsansässige Bevölkerung zu
beenden und diese zu schützen.
Das ist ein so richtiges Vorgehen, wie etwas nur richtig sein kann!
Wenn hier bei uns jemand einem Platzverweis der Polizei nicht
nachkommt, wird er auch grün und blau geprügelt und ins Gefängnis
geworfen. Und das mit Billigung aller Gerichte.
Grundstücke betreten, nachdem sie illegal die Grenze übertreten
haben, sie haben sich auch geweigert, diese zu verlassen. Darüber
hinaus haben sie systematisch kriminelle Einbrüche,
Sachbeschädigungen und Diebstähle begangen im Ausmaß von
Plünderungen.
Und das, ohne in einer irgendwie gearteten Notlage zu sein, denn sie
hätten jederzeit in die ihnen zugewiesenen Unterkünfte gehen können,
was sie verweigert haben.
Sie haben dann einem Platzverweis der Polizei nicht Folge geleistet
und stattdessen gewaltsamen Widerstand zu leisten versucht.
Daraufhin hat die Polizei "unmittelbaren Zwang" angewendet und den
Platzverweis durchgesetzt, um die andauernde Gewalt der
schwerkriminellen Plünderer gegen die ortsansässige Bevölkerung zu
beenden und diese zu schützen.
Das ist ein so richtiges Vorgehen, wie etwas nur richtig sein kann!
Wenn hier bei uns jemand einem Platzverweis der Polizei nicht
nachkommt, wird er auch grün und blau geprügelt und ins Gefängnis
geworfen. Und das mit Billigung aller Gerichte.