fiese Möpp schrieb am 24.06.2024 12:27:
Allen wehrfähigen Männern die in der Ukraine greifbar sind, droht das Schicksal in den Krieg geschickt zu werden. Schon alleine das ist ein Asylgrund.
Es sollte definitiv dann ein Asylgrund sein, wenn man als wehrfähiger Mann den Kriegsdienst verweigert. In Deutschland ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nämlich ein Grundrecht, in vielen anderen Ländern nicht.