Was Sie schreiben, gilt für die in der Ukraine wehrpflichtigen Männer, nicht aber für die Frauen mit Kindern.
Und nein, die in der Ukraine wehrpflichtigen Männer können in der EU keinen Asylantrag stellen.
Was Sie schreiben, gilt für die in der Ukraine wehrpflichtigen Männer, nicht aber für die Frauen mit Kindern.
Und nein, die in der Ukraine wehrpflichtigen Männer können in der EU keinen Asylantrag stellen.