Cosmic Redshift schrieb am 23.06.2024 21:29:
Dann darf man die Ukrainer nicht zurück schieben, denn niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. Das hat nichts mit Sozialleistungen zu tun.
Die Menschenrechte, darunter auch das Waffenverweigerungsrecht, gelten überall!
In UA kann man m.W. den Dienst an der Waffe nicht verweigern - eingeschränkte Menschenrechte > Asylgrund...
Rainer