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Avatar von DerWoDa
  • DerWoDa

mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.2013

willkür?

Ich meine, was für Ukrainer gilt, müsste auch für alle anderen Flüchtlinge gelten? Afghanen, Iraker, etc. pp.

Also, entweder man deklariert die Ukraine als sicheren Herkunftsstaat, was man auch wahlweise bei Afghanistan/Syrien/etc tun könnte und verfährt im Übrigen gleich, d.h. Entziehung des subsidiären Schutzes, oder man lässt es bleiben.

Den einen eine Arbeitspflicht aufzuerlegen, den anderen aber nicht, geht m.E. nicht.

Ich mag mich irren. Falls jmd eine Argumentation kennt, die Dobrindts Idee eine rechtlich gültige Basis verschafft, bitte Posten

Beste Grüße
DWD

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