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  • Sayko

683 Beiträge seit 26.10.2014

Re: Unbeweglichkeit der Arbeitgeber in Hinblick auf Telearbeit

Extrafein schrieb am 03.04.2017 00:53:

Was für ein Bullshit. Vielleicht liegt es einfach mal daran, dass die meisten Tätigkeiten nicht in Form von Telearbeit zu leisten sind. Was kann denn überhaupt sinnvoll in Telearbeit gemacht werden?

Bei meinem Arbeitgeber geht es wunderbar. Es ist eine Tätigkeit mit hohem Kundenkontakt, aber eben auch verwalterischen Aufgaben, die bei vorliegender Genehmigung per Telearbeit verrichtet werden, zB. an einem Tag in der Woche. Probleme:

- Eine weite Strecke wird nicht als Grund anerkannt. Dies müsste sich ändern.
- Es müsste die höhere Bereitschaft der Arbeitgeber geben, organisatorisch die Telearbeit zu berücksichtigen. Eine Bündelung von Verwaltungsaufgaben bedeutet auch Bürokratieabbau, aber da sagt der kleine Preuße in mir, dass das immer ganz schwierig ist in Deutschland.
- Noch lustiger wird es wenn man sagt, dass die Arbeitskontrolle, was ein berechtigter Teil von Führung ist, vereinfacht oder eben entschlackt werden muss. Aber das sind dann so Worte wie Vertrauensverhältnis, ganz schwierige Kiste.

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