HansdieGeige schrieb am 03.04.2017 22:54:
Was zählt zum Pendeln?
Wenn zu erreichen des Arbeitsplatzes die Gemeindegrenze überschritten werden muss. Du wohnst in Gemeinde A und arbeitest in Gemeinde B. Also, wenn Du in Berlin von einem Ende der Stadt zum anderen Ende der Stadt fährst, zählt das nicht als pendeln.