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  • Marius2

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2003

"dann auch gesetzlich gedeckt"

Metrixon schrieb am 06.09.2017 22:53:

Petry spricht von Waffengewalt, aber eben im Kontext "notfalls", was dann auch gesetzlich gedeckt ist.

Falsch, der ist nur "gesetzlich gedeckt" bei unmittelbarer Gefahr für das Leben des Po-
lizisten oder das anderer Personen und wenn eine Abhilfe mit milderen Mitteln nicht
möglich ist.
Was bei einem Grenzübertritt, ob legal oder nicht, nicht der Fall ist, Petry erzählt also
Unsinn.

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