Das strafrechtliche Belange von potenziellen Überträgern die sich nicht impfen lassen wollen kann ich nicht befürworten, solange keine Quarantäne gebrochen wird.
Denn das würde bedeuten das auch das HIV infizierte Bay das über die Grenze geschmuggelt wird ein Straftäter ist.
Die zeitweisen Beschäftigungsverbote bei akuten Infektionen sind bereits Quarantäne Standard.
Was ich jedoch befürworte ist die Strafrechtliche Verantwortlichkeiten von Impfherstellern für Folgeschäden bis hin zur Anklage wegen Totschlag.
Und die Verantwortlichmachung von Staatlichen Entscheidungsträgern bei Erzwingung von Impfungen mit anschließenden Tödlichen Nebenwirkungen bis hin zur Mordanklage.