Infektionskrankheiten können eine ernste Gesundheitsgefahr sein. Wer Infektionskrankheiten verbreitet, schädigt andere Menschen. Aktuell ist das so geregelt, dass dies hingenommen wird, dafür aber Regeln in Bezug auf Hygiene bestehen und in bestimmten Bereichen zeitweilig Beschäftigungsverbote erteilt werden können, wenn bestimmte Infektionen akut vorliegen.
Viele Menschen empfinden das als Gängelei, viele andere wollen geschützt werden. Eigenverantwortlicher Umgang hieße, dass die alle Präventionsmaßnahmen (inkl. Impfen) grundsätzlich freiwillig sind und es keinerlei Einschränkungen gibt.
Umgekehrt können die Überträger von Infektionskrankheiten zukünftig strafrechtlich belangt werden, je nach Schwere wegen Körperverletzung bis hin zu Totschlag.
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