Li-Jo schrieb am 15.01.2021 13:49:
HTV schrieb am 14.01.2021 18:20:
...es Aufgabe von Gerichten ist, Beweise zu prüfen, und nicht, wunschgemäß welche zu finden.
In einem Rechtsstaat ist das jedenfalls so.
Nicht so ganz: Bei der Ausstellung von z.B. Durchsuchungsbefehlen durch Richter geht es sehr wohl erst Mal um die Suche und Auffindung von Beweisen.
Das setzt aber schon mal einen bereits begründeten (!) Verdacht voraus. Sonst wird der Richter auch nichts unternehmen oder anordnen.