Das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung ist eine Beschränkung (!) der staatlichen Machtbefugnisse.
Daraus lässt sich keine Pflicht des Staates ableiten, sie auch außerstaatlich zu schützen.
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung ist eine Beschränkung (!) der staatlichen Machtbefugnisse.
Daraus lässt sich keine Pflicht des Staates ableiten, sie auch außerstaatlich zu schützen.