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  • HTV

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2001

Du verstehst da was falsch!

Das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung ist eine Beschränkung (!) der staatlichen Machtbefugnisse.

Daraus lässt sich keine Pflicht des Staates ableiten, sie auch außerstaatlich zu schützen.

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