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  • amagde

mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.2012

Haager Landkriegsordnung

Nach der Haager Landkriegsordnung, darf eine Besatzungsmacht in besetztem Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch _nachträglich in Rechnung gestellt_ werden.
Im Zweifel kann man sich auf eine solche Argumentation zurück ziehen. Ist immer noch besser, als das Meiste, was die USA sonst so vorbringt.

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