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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Aha, was ist denn an Lübckes Satz in irgendeiner Weise rechtswidrig

Michael Keller schrieb am 16.07.2019 16:23:

gatito schrieb am 16.07.2019 12:16:

...hört sich harmlos und sehr human an, nicht wahr? Aber unter den Umständen und im Kontext, in dem er das vom Stapel gelassen hat, war es eine bodenlose Frechheit. Typisch für einen Regionalpolitiker, der ein wenig die Bodenhaftung verloren hat.

Luebcke war Regierungspraesident und somit Leiter einer deutschen Behoerde.

Da sollte sich jeder der den Anspruch an Rechtsstaatlichkeit vertritt fragen, ob so eine Aussage in irgendeiner Art und Weise dem Auftrag einer deutschen Behoerde entspricht.

Und ob er selbst so "von oben herab" behandelt werden will.

Es ist interessant das dieser Aspekt in der Systempresse gar nicht beachtet wird.

Mitlaufen kennt kein Links oder Rechts.

Aha, was ist denn an Lübckes Satz in irgendeiner Weise rechtswidrig oder mit dem Staatswohl nicht vereinbar?

Daß er Krakeelern sagt, daß sie selbstverständlich nicht hierbleiben müssen, wenn ihnen die durchs Grundgesetz festgelegte Menschenwürde anderer nicht passt?

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