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Avatar von artlan
  • artlan

mehr als 1000 Beiträge seit 03.02.2004

Solange die AFD sich an das Grundrecht & den Rechtsstaat hält ...

gibt es auch kein Problem mit der Mitgliedschaft eines Beamten.

Da es aber innerhalb der AFD Gruppierungen zu geben scheint oder gibt, die mit ihren Vorstellungen bzw Ideologie den Grundsätzen des deutschen Staates widersprechen, werden diese Gruppierungen wie auch andere Gruppierungen aus allen Lagern des Spektrum (links, rechts, grün, autonom, religiös etc.) sobald diese die Grundrechte und/oder den Rechtsstaat negieren oder zu negieren scheinen, vom Verfassungsschutz beobachtet und bei ausreichender Evidenz ein Verbotsverfahren eingeleitet und im Falle des Falles auch umgesetzt.

Und warum betrifft es Beamte? Ein Beamter hat die Treuepflicht auf die bestehende Verfassungsordnung und sobald eine Gruppierung als Verfassungsfeindlich verboten wird besteht in der Beteiligung an einer solchen Gruppierung eine massive Verletzung der Treuepflicht, die einen Verlust des Beamtenverhältnisses und Entfernung aus dem ÖD bewirkt, womit er auch seine Pensionsansprüche zu Recht verliert.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.06.2024 16:40).

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