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  • bavarian dynamics

626 Beiträge seit 16.07.2019

Ist die Überschrift eigentlich schon üble Nachrede/Verleumdung?

Denn selbstverständlich hat Trump zu keinem Zeitpunkt zu irgendwelchen "Terrorakten" "aufgerufen". Das ist einfach unwahr, Herr Autor. Und wer unwahre Sachen erzählt, ist ein Unwahrbeutel. Und wenn man in Deutschland Leuten unwahr böse Taten unterstellt, die diese in keinster Weise begangen haben, so ist dies eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt.

Einen Anfangsverdacht sehe ich da schon:

Strafgesetzbuch (StGB)

"§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

& eigentlich auch Verleumdung, das ist so wie üble Nachrede, da muß aber zweifelsfrei erwiesen sein, daß die Behauptung über X falsch ist & der Täter das wußte:

"§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

***

Ich bin ja so ein lustiger Mensch, der auf dem Standpunkt steht: Wenn z.B. ein G. solch starke Behauptungen aufstellt, wie etwa: der T. habe zu Terrorakten aufgerufen, dann der Behauptende in der Bringschuld für Argumente ist, seine Behauptung durch Beleg zu unterfüttern hat. Z.B. ein entsprechendes ZITAT. Ich hab das auf der Uni so gelernt, daß man bei sowas zitieren muß. Gewisse andere mögen das nicht gelernt haben, das merkt man ja auch beim Autor, der gerne über Dinge schreibt, von denen er absolut gar nichts versteht. Z.B. das das politische System der USA.

Is schon sehr, sehr peinlich, Herr Autor. Aber nicht für mich. Also ich bitte darum, dieses mäßige Elaborat dem Heise-Hausjuristen zur Prüfung vorzulegen. Und zwar im Hinblick auf üble Nachrede & Verleumdung.

Vielleicht verändert sich dann spontan die Überschrift des Artikels. Könnt ja sein. Ich mach mal einen screenshot. Nicht daß es heißt, es hätt da nie gestanden.

bd

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