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Avatar von kill-1
  • kill-1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2001

Re: Lies das nochmal - CIVIL Aviation beinhatet NICHT Militärobjekte.

Die Konvention enthält dennoch eine Definition des nationalen, und somit indirekt des internationalen Luftraums. Militärische Flugzeuge werden in Artikel 3 auch explizit erwähnt. (Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne Genehmigung in den Luftraum eines Staates eindringen. Der Rest der Konvention gilt für sie nicht.)

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