kill-1 schrieb am 21.06.2019 16:18:
Artikel 3 auch explizit erwähnt. (Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne Genehmigung in den Luftraum eines Staates eindringen. Der Rest der Konvention gilt für sie nicht.)
eben, wo also bleibt dein Einwand?
Es gibt für Militärflugeinheiten demzufolge NICHT einen "internationalen Luftraum" dort.
Der Luftraum grenz direkt an Oman.